Grabenstreuen (umweltorientiert) mit Limiter V oder V+

Wenn sich direkt am Feldrand ein Oberflächengewässer ­befindet, muss laut Düngeverordnung mit einer Grenzstreuvorrichtung ein Abstand von einem Meter eingehalten werden, ohne Grenzstreuvorrichtung sogar drei Meter. Um einer Überdüngung im Feldinnern vorzubeugen, muss die Streumenge grenzseitig reduziert werden.